Viele Gebührenerhöhungen von Banken für Girokonten in der Vergangenheit waren unwirksam. Das ist die Folge eines BGH-Urteiles. Die ersten Banken sind jetzt bereit, Geld zurückzuzahlen.
Die ersten Banken in Deutschland sind offenbar bereit, nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem April zu Gebührenerhöhungen beim Girokonto ihren Kunden Geld zurückzuzahlen. Postbank und Deutsche Bank teilten am Dienstag auf Anfrage mit, sie würden jetzt „jeden konkreten Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit individuell prüfen und die Entgelte gegebenenfalls erstatten“.
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken für unwirksam erklärt, mit denen viele Institute in der Vergangenheit Gebührenerhöhungen durchgesetzt haben, indem sie Schweigen der Kunden als Zustimmung werteten. Die Urteilsbegründung, die der F.A.Z. vorliegt, erhärtete die Einschätzung der Unwirksamkeit.
Postbank und Deutsche Bank hoben jedoch hervor, auch wenn eine Vertragsanpassung im Einzelfall unwirksam gewesen sein sollte, könnten Kunden nicht pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen.
Prüfung von Rückzahlungen in jedem Einzelfall
Der Bundesgerichtshof habe mit seinem Urteil vom 27.April 2021 über Anlässe für vertragliche Änderungen entschieden, die in einem Dauerschuldverhältnis mit einer Bank vorkommen können, heißt es in den Ausführen der beiden Banken. Darunter seien auch Regelungen über Entgelte für die erbrachten Dienstleistungen.
Der BGH habe konkret entschieden, dass in bloßem Schweigen von Kunden keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung liegen könne. Kunden könnten aber auf anderem Weg einer ihnen angebotenen Vertragsänderung in der Vergangenheit zugestimmt haben. So könnten Kunden Vertragsänderungsangebote der Bank ausdrücklich, zum Beispiel durch explizite Wahl eines Entgeltmodells, oder durch ihr Verhalten, zum Beispiel aktive Nutzung von neuen Leistungsmerkmalen wie beispielsweise der kontaktlosen Zahlungsfunktion auf der Girocard, angenommen haben. Denn eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung sei „naturgemäß nicht statisch, sondern definiert sich auch durch das Verhalten der Vertragsparteien“.
Auch wenn eine Vertragsanpassung im Einzelfall unwirksam gewesen sein sollte, können Kunden ferner nicht pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen, hoben die Banken hervor. Ein solcher Anspruch könne sich vielmehr nur auf solche Entgelte erstrecken, die seit der letzten wirksamen Vertragsanpassung oder seit dem ursprünglichen Vertragsschluss zu viel gezahlt worden sind. „Dies ist eine Frage des Einzelfalls“, schreiben die Banken: „Natürlich wird die Deutsche Bank/Postbank jeden konkreten Erstattungsanspruch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit individuell prüfen und die Entgelte gegebenenfalls erstatten.“
Vorgehen auf Vorschlag des Bankenverbands
Auch die Bank ING kündigte an, jetzt im Einzelfall die Erstattung von Entgelten rund ums Girokonto zu prüfen. „Ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Entgelte zurückgefordert werden können, lässt sich nicht pauschal beantworten“, sagte ein Sprecher. Vielmehr sei dies eine Frage der jeweiligen Vertragshistorie zwischen Kunde und Bank: „Wir werden uns die einzelnen Kundenbeziehungen ansehen und uns für die sorgfältige Prüfung die notwendige Zeit nehmen.“
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