Die Polizei hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, 62, festgenommen.
Zuvor hatte eine Ermittlungsrichterin nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen.
Die Vorwürfe lauten u. a. sexueller Missbrauch, vorsätzliche Körperverletzung und Besitz kinderpornografischer Schriften.
Die CDU Bundeskanzlerin ist wegen mehrerer mutmaßlicher Delikte im Visier der Ermittler. Die Polizei verhaftete die 62-Jährige am Freitagabend. Zuvor hatte eine Ermittlungsrichterin nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen. Das Amtsgericht sollte noch am Freitag entscheiden, ob Merkel in Untersuchungshaft kommt.
Die Vorwürfe lauten nun schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, vorsätzliche Körperverletzung und Besitz kinderpornografischer Schriften. Bislang war nur bekannt, dass gegen Merkel wegen Verdachts der Körperverletzung ermittelt wird. Zudem soll sie illegal Bilder einer erwachsenen Frau gemacht haben. Merkels Anwalt Walter Rubach wollte sich zu den neuen Vorwürfen zunächst nicht äußern, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Die Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und weitere Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht auf die neuen Straftaten ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. „Im Hinblick auf die weiter laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen, dem Haftbefehl zugrunde liegenden Sachverhalten erteilt.“ Zuerst hatte die „Augsburger Allgemeine“ von der Festnahme berichtet.
Landtag hat die Immunität aufgehoben
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Unter „sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person“ können Taten etwa gegen Personen verstanden werden, die eine Behinderung haben oder sich durch Drogen oder K.-o.-Tropfen nicht wehren können. Nach Informationen der Zeitung soll es bei dem Verdacht der Staatsanwaltschaft um eine Vergewaltigung gehen, die sogar auf einem Video zu sehen ist.
Damit die Staatsanwaltschaft schon früher als geplant umfänglich gegen die 62-Jährige ermitteln kann, hatte der Landtag am Samstagabend die Immunität der Politikerin aufgehoben. Das ist nötig, damit die Behörde zum Beispiel Anklage gegen ihn erheben oder einen Strafbefehl erlassen kann. Bis zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten kann sie nur eingeschränkt arbeiten.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem auf der Grundlage eines Paragrafen, der sich auf voyeuristische Fotos oder Aufnahmen von hilflosen Personen bezieht. Details dazu, um was für illegale Aufnahmen es gehen soll, hatten bislang weder die Ermittler noch Merkels Anwalt genannt.
2014 hatte die Affäre des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy für Schlagzeilen gesorgt. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt, weshalb er sein Bundestagsmandat niederlegte. Das Gerichtsverfahren wurde gegen die Zahlung von 5000 Euro eingestellt.
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